Was besagt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie?EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU-VKR) |
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Ab dem 11. Juni 2010 tritt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU-VKR) in Kraft. In dieser Richtlinie wird für Banken genau vorgeschrieben, wie diese die Konditionen ihrer Kreditangebote vermarkten und ihren potentiellen Kunden anbieten dürfen.
Auch müssen nach dieser neuen Richtlinie Kreditgeber detaillierte Informationen bereitstellen. Der nominale Zinssatz, auch Sollzinssatz genannt, welcher die Zinsen des Darlehens beschreibt, ist nicht ausschlaggebend. Der effektive Zinssatz muss genannt werden, die darin enthaltenen Gebühren, Kosten für eine Kreditversicherung und andere Kosten ebenfalls. Ob der Kreditnehmer eine Kreditversicherung aufnehmen will, entscheidet er allein. Kunden sollten sich eine solche Restschuldversicherung auch nicht durch einen Berater aufschwatzen lassen, wenn sie diese nicht abschließen wollen.
Wird ein Kreditangebot einer Bank mit einem effektivem Zinssatz geworben, müssen bestimmte Mindestangaben sowie ein repräsentatives Beispiel, welches mindestens 75 % aller Kunden dieser Bank bereits erhalten haben, genannt werden.
Zu diesen Mindestangaben gehören: die Spanne des Sollzinssatzes, die Spanne des Effektivzinssatzes, ob es sich dabei um bonitätsabhängige oder unabhängige Zinsen handelt, die möglichen Nettokreditsummen und Laufzeiten, sowie eine Information zu den Bearbeitungsgebühren o.ä. Das repräsentative Beispiel muss den geltenden Sollzinssatz und Effektivzinssatz, also die Kosten, mit der dazugehörigen Nettokreditsumme und Laufzeit sowie eine Information zu den entsprechenden Bearbeitungsgebühren.
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